20 % GEMA Rabatt für Mitglieder des BdK

Der Bund der Kaufleute hat mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) einen Vertrag geschlossen, der den Mitgliedsbetrieben unseres BdK 20% Nachlass auf die jeweils gültigen Vergütungssätze, wie sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, einräumt.

Die GEMA hat im Wesentlichen zwei Funktionen. Sie hilft den Musiknutzern wie Veranstaltern, Gaststätten, Einzelhandelsgeschäften oder anderen Betrieben, alle  Rechte zur Musiknutzung zu erwerben. Anschließend leitet sie die Lizenzzahlungen an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter. Wer Musik öffentlich einsetzt, muss deshalb die Lizenz dafür vorher bei der GEMA erwerben.

Beispiele für vergütungspflichtige öffentlichen Musiknutzung:

  • Live- oder Tonträgermusik bei Veranstaltungen,

  • Hintergrundmusik in Gaststätten, Einzelhandelsgeschäften und Ähnlichen,

  • Musik in der Telefonwarteschleife,

  • Musik im Internet, zum Beispiel auf der Internetseite der Firma,

  • Vorführungen von Filmen,

  • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern, zum Beispiel auf CDs, Kassetten und CD-ROMs.

Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Wenn man sich nicht sicher ist, ob in einem bestimmten Fall überhaupt ein Vergütungsanspruch besteht, sollte man rechtzeitig mit einem GEMA-Berater sprechen.

Informieren Sie die zuständige GEMA-Bezirksdirektion über eine geplante Musiknutzung.

Die GEMA berechnet die Vergütung aufgrund ihrer Angaben nach dem entsprechenden Tarif. Für eine Einzelnutzung (Veranstaltung) erhalten Sie eine Rechnung. Bei Dauernutzung (Hintergrundmusik im Geschäft) erhalten Sie ein Vertragsangebot. Mit der Bezahlung des Vergütungsanspruchs besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Nutzung des Weltrepertoires der Musik.

Verwechseln Sie die GEMA bitte nicht mit der GEZ – ab 01.01.2013 der neue Rundfunk-beitrag (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice). Der Beitragsservice ging aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervor, die bis 31.12.2012 bestand. Mit dem Beitrag pro Haushalt bzw. Betriebsstätte werden die Kosten bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen finanziert. Urheberrechtliche Nutzungsrechte sind damit nicht abgegolten.

Für weitere Fragen rufen Sie uns bitte an oder erfahren Sie mehr unter: www.gema.de

Zurück
Zurück

Mit Testkäufen und Mystery Shopping Potentiale für Ihr Geschäft erkennen